Verstöße gegen die Hausordnung und Verhaltensweisen, die der Zielsetzung der Gefährdetenhilfe widersprechen, können die sofortige Beendigung des Aufenthaltes in der Wohngemeinschaft zur Folge haben.

Teilnahme an Gruppenaktivitäten

Verpflichtende Teilnahme an Gruppenaktivitäten
z.B. Mahlzeiten, Putzen, Spülen, Müll entsorgen, Gartenarbeit, Freizeitgestaltung, Versammlungen, Gottesdienste etc.

Befolgung von Anweisungen

Den Anweisungen der autorisierten Mitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten.

begrenze Kontaktsperre

Einmonatige Kontaktsperre, danach Kontaktaufnahme in Absprache möglich.

Besuche nur mit Anmeldung

Besuche ohne vorherige Anmeldung und Erlaubnis sind nicht gestattet..

Drogen- und Medikamentenverbot

Konsum und Weitergabe von Drogen, Ersatzdrogen und nicht ärztlich verordneten Medikamenten sind verboten.

Nikotin- und Alkoholverbot

Nikotin- und Alkoholgenuss strengstens untersagt.

Durchsuchung und Abgabe von Gegenständen

Der Gast gibt sein Einverständnis darüber, sich bei seiner Aufnahme in unserem Haus einer vollständigen Untersuchung seiner Person sowie seines Besitzes zu unterzeichnen.

Medikamentenausgabe

Medikamente nur durch Mitarbeiter nach ärztlicher Verordnung.

Äußere Veränderungen und Gesprächsregeln

Verzicht auf Szene-Merkmale (Haarschnitt, Kleidung), Schmuckverzicht und Verbot von Gesprächen über kriminelle Vergangenheit.

Ausgangsregelung

Verlassen des Gebäudes nur mit Erlaubnis.

Zimmerordnung

Sauberkeit und Ordnung im Zimmer, Mitarbeiter haben jederzeit Zugang, kein Essen im Zimmer, Änderungen der Zimmereinrichtung nur mit Genehmigung.

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